Hausordnung

Informiert alle Lagerteilnehmer über die Heimordnung.

  • Im ganzen Heim ist Rauchverbot
  • Das Heim darf nur mit Hausschuhen betreten werden
  • Heim und Mobiliar sind zu schonen. Die Heimaussenwände sollen nicht mit Dreck beschmiert werden
  • Die WÄNDE und MOBILIAR DES HEIMES NICHT BESCHREIBEN und beschnitzen. Die Schadenerhebung wird in voller Höhe verrechnet. Bitte Papierbögen, Bilder usw. mit Haftband oder Klebestreifen befestigen. (Keine Bostiches oder Reisnägel verwenden)
  • An den elektrischen Anlagen darf nichts manipuliert werden.
  • Abgeschlossene Kästen nicht öffnen.
  • Der Brunnen darf nicht verunreinigt werden. Keine grossen Stücke hinunterspülen. Pfadipfannen und -material sollen jedoch am Brunnen und auf keinen Fall in der Küche gereinigt werden.
  • Das Begehen der Eternitdächer hat deren Zerstörung zur Folge. Das Reparieren ist mit grossen Kosten verbunden.
  • Das zum Heim gehörende Areal ist abgegrenzt. Es ist verboten, darauf Gruben zu graben und Feuer zu entfachen (Feuern bei der Feuerstelle erlaubt)
  • Alle Abfälle sind in Abfallsäcke zu werfen und im Container zu deponieren.
  • Für von ihm verursachte Schäden und schlechte Reinigung, die im Nachhinein entdeckt werden, kann der Mieter nachträglich noch belangt werden.
  • Beim Heimantritt festgestellte Mängel sind, um sich selbst zu schützen, dem Hüttenwart unverzüglich mitzuteilen.
  • Es dürfen keine Autos auf dem Flurweg unterhalb des Heimes abgestellt werden (PARKVERBOT)

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